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KulturKontakt Austria

Frist: Samstag, 15. Oktober 2016

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Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien pro Jahr in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung.

Die Ausschreibung richtet sich an bildende KünstlerInnen, KomponistInnen, AutorInnen, literarische ÜbersetzerInnen und Kunst- und KulturvermittlerInnen, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre.

Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:

    • Bildende Kunst
    • Künstlerische Fotografie
    • Video- und Medienkunst
    • Arts and Science
    • Komposition
    • Literatur
    • Kinder- und Jugendliteratur
    • Literarische Übersetzung
    • Kunst- und Kulturvermittlung


Die Dauer der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt:

    • Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten für Bildende KünstlerInnen, künstlerische FotografInnen, Kunstschaffende im Bereich Interdisziplinarität, KomponistInnen, Video- und MedienkünstlerInnen.
    • Stipendien mit der Dauer von 1–2 Monaten für LiteratInnen und literarische ÜbersetzerInnen
    • Stipendien mit der Dauer von 1 Monat für Kunst- und KulturvermittlerInnen


Was kann von der Residency erwartet werden?

    • Stipendienplätze werden für Wien oder Salzburg zur Verfügung gestellt.
    • Unterkunft je nach Verfügbarkeit entweder in einem Appartement der Parkdependance des Schloss Laudon (14. Wiener Gemeindebezirk),  in einem Zimmer in einer Wohnung im 3. bzw. 9. Wiener Gemeindebezirk oder einem Wohnatelier in Salzburg;
    • Die Zuteilung der Unterkünfte in Wien erfolgt durch den Residence-Anbieter. Individuelle Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden.
    • Nutzung von Gemeinschaftsateliers im 2. Wiener Gemeindebezirk oder im Schloss Laudon bzw. bzw. im Salzburger Kunstverein;
    • ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in der Höhe von € 800 pro Monat; bei einer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt;
    • ein einmaliger Materialkostenzuschuss in der Höhe von € 300 für bildende Künstler und Komponisten
    • Übernahme von Übersetzungskosten für eine ausgewählte Textprobe (Ausmaß 10 Seiten à 1800 Zeichen) von einer Fremdsprache ins Deutsche für LiteratInnen;
    • Übernahme einer Unfall- und Krankenversicherung mit Ausnahme von chronischen Krankheiten und zahnsanierenden Behandlungen.
    • Für die Dauer des Aufenthalts wird abhängig von der Unterkunft entweder ein Mobile Internet Connect Stick inklusive SIM Card oder WLAN zur Verfügung gestellt. Ein Notebook kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
    • Für die Dauer des Aufenthalts werden ein Mobiltelefon sowie eine Wertkarte mit einem einmaligen Guthaben von € 40 zur Verfügung gestellt.
    • Ebenso werden Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien oder Salzburg  für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt.
    • Für die regelmäßige Reinigung der Wohnräume während des Aufenthalts sowie für den Wäschewechsel wird je nach Standort wöchentlich oder monatlich Sorge getragen.
    • Eine Werkpräsentation gegen Ende des Aufenthalts ist grundsätzlich möglich.
    • Finanzielle Unterstützung bei der Produktion von Katalogen sowie für Übersetzungsaufträge, Buchveröffentlichungen und Aufführungen kann nicht geleistet werdenEs ist nicht möglich, in Begleitung von anderen Personen (Familienangehörige, Freunde/Freundinnen, Bekannte etc.) oder unter Mitnahme von Haustieren an der Residency teilzunehmen. Die Übernachtung in den Gästewohnungen ist ausschließlich den GastkünstlerInnen vorbehalten.
    • Die Hausordnungen der Standorte sind unbedingt einzuhalten.
  • Reisekosten werden nicht übernommen oder refundiert.