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Fonds Daku Projektförderung 1/2016

Frist: Montag, 01. Februar 2016

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Der Fonds hat sich zum Ziel gesetzt, alle Arbeitsfelder und Sparten der darstellenden Künste des professionellen Freien Theaters und Freien Tanzes zu fördern und damit einen substantiellen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen Theater- und Tanzlandschaft in Deutschland zu leisten. Er fördert bundesweit herausragende und qualitativ anspruchsvolle Einzelprojekte und Projektkonzeptionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Freien Tanz sind.

Der Fonds erhält seine jährlichen Zuwendungen von der Kulturstiftung des Bundes (KSB) in Höhe von 1.000.000 Euro.

Antragsteller müssen in Deutschland leben und arbeiten, im Bereich des professionellen Freien Theaters oder Tanzes tätig sein und ihr Projekt möglichst in Deutschland realisieren, aber in jedem Fall in Deutschland aufführen.

Der Fonds fördert keine studentischen Projekte oder Projekte im Rahmen des Curriculums.

Die Projekte müssen öffentliche Resonanz haben und deshalb einschließlich der Premiere mindestens fünfmal in Deutschland aufgeführt werden - möglichst häufiger und mit überregionaler Ausstrahlung. Öffentliche Voraufführungen oder Generalproben zählen für das Kuratorium des Fonds nicht zu der genannten Mindestaufführungsanzahl. Die Unterschreitung der Mindestaufführungsanzahl führt zur Rücknahme des Förderbeschlusses.

Voraussetzung einer Projektförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Finanzierungskonzepts (Einnahmen und Ausgaben). Grundlage hierfür ist ein nachvollziehbares Drittfinanzierungskonzept mit Mitteln von Kommunen, Ländern, Stiftungen, Sponsoren oder anderen Förderern. Projektanträge, die zum Zeitpunkt der Kuratoriumssitzung nicht über ausreichende Drittfinanzierungen verfügen (mindestens 75 Prozent der dargestellten Gesamtkosten inklusive der beantragten Fördersumme des Fonds), haben keine Chancen auf Förderung.

Der Fonds fördert Projekte mit jeweils maximal 15.000 EUR, jedoch in der Regel nicht mehr als 50% der anfallenden Kosten bis zur Premiere. Die Vergabepraxis des Kuratoriums zeigt, dass die Fördersummen des Fonds in der Regel nicht höher ausfallen als die einzelner öffentlicher Zuwendungsgeber (Kommune oder Land). Das Kuratorium achtet darauf, dass der Fonds nicht Höchstförderer von Projekten ist, um der kulturpolitischen Verantwortung von Kommunen und Ländern gegenüber freien Theater- und Tanzschaffenden gerecht zu werden. In Ausnahmefällen können die Summen von der Kommune und dem Bundesland addiert und dem Förderbetrag des Fonds angepasst werden.

Bei der Kalkulation von Personalkosten sind die Sozialversicherungsabgaben (KSK) zu berücksichtigen und in die Kalkulationsplane einzustellen.