Fonds Daku Konzeptionsförderung 2016
Frist: Freitag, 14. Oktober 2016
Das Förderprogramm KONZEPTIONSFÖRDERUNG richtet sich an längerfristige konzeptionelle Vorhaben, die eine thematische oder ästhetische Verstetigung in mehreren Produktionen verfolgen. Die Vorhaben und Produktionen können aus allen Bereichen der Darstellenden Künste kommen und müssen für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren angelegt sein.
Antragsteller*innen müssen langjährig im Bereich der professionellen frei produzierenden Darstellenden Künste tätig sein und eine nachgewiesene Erfahrung mit einer regelmäßigen Produktions- und Gastspieltätigkeit in mindestens einem Bundesland besitzen. Die Gesamtkonzeption und deren Realisierung müssen von einer*m Künstler*in oder einem Künstlerischen Team verantwortet und maßgeblich getragen werden.
Der Fonds fördert in der KONZEPTIONSFÖRDERUNG in der Regel mit maximal 25.000 Euro jährlich für drei aufeinanderfolgende Jahre, also mit maximal 75.000 Euro insgesamt, jedoch nicht höher als eine andere Förderung der öffentlichen Hand (beispielsweise von Ländern und Kommunen) und nicht mehr als 50 Prozent der anfallenden Gesamtkosten. Bei der Bemessung der Höchstförderung sind mittelbare Förderungen der öffentlichen Hand den unmittelbaren öffentlichen Förderungen gleichzustellen.