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Kunststiftung Sachsen Stipendien

Frist: Freitag, 01. Juli 2016

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Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Grundlage der Förderung ist die Arbeit an einem Vorhaben. Kriterien für die Förderung sind: - die Aussagekraft des eingereichten Vorhabens - die künstlerische Qualität der eingereichten Arbeiten; - Fördermaßnahmen Arbeitsstipendien sind, je nach Förderzeitraum, mit € 3.300,00, € 6.600,00 oder € 13.200,00 dotiert und werden in monatlichen Raten von € 1.100,00 gezahlt. Die Stipendien des International Studio and Curatorial Program in New York beinhalten die kostenlose Nutzung eines Ateliers sowie eine Pauschale für Unterhalts- und Lebenshaltungskosten in Höhe von monatlich € 1.500,00. Hinzu kommen einmalig Flugkosten für die Hin- und Rückreise in der günstigsten Tarifklasse mit dem aktuell günstigsten Angebot einer internationalen Fluggesellschaft. Die Stipendien beim Greater Columbus Arts Council in Columbus/Ohio im Rahmen des Internationalen Künstleraustauschprogramms Columbus/Ohio – Freistaat Sachsen beinhalten die kostenlose Unterkunft und die Nutzung eines Ateliers sowie eine Pauschale für Lebenshaltungs- und Reisekosten in Höhe von monatlich € 1.500,00. Das Chinastipendium in Kooperation mit dem Goethe-Institut Peking umfasst ein monatliches Stipendium von € 1.100,00 sowie die Übernahme der Kosten von Wohnung und Künstlerstudio sowie für die Hin- und Rückreise in der günstigsten Tarifklasse mit dem aktuell günstigsten Angebot einer internationalen Fluggesellschaft. Das Vietnamstipendium in Kooperation mit dem Goethe-Institut Hanoi umfasst ein monatliches Stipendium von € 1.100,00 sowie die Übernahme der Kosten von Unterkunft und Atelier sowie für die Hin- und Rückreise in der günstigsten Tarifklasse mit dem aktuell günstigsten Angebot einer internationalen Fluggesellschaft. Vergabekriterien: Die Stipendien sind für Künstlerinnen und Künstler bestimmt, die durch ihren Schaffensmittelpunkt bzw. Hauptwohnsitz mit dem Freistaat Sachsen verbunden sind. Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von anderen Institutionen keine analoge Förderung gewährt wird. Die Abtretung von Fördermitteln an Dritte ist ausgeschlossen. Alle Fördermaßnahmen werden öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben. Die finanzielle Ausstattung der Fördermaßnahmen steht unter Haushaltsvorbehalt