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Unseren Künsten 2016

Frist: Mittwoch, 30. März 2016

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Stipendien für Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Studiengänge

Das Förderprogramm umfasst ein Stipendium in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Monat, das zunächst für zwölf Monate vergeben wird. Außerdem beinhaltet die Förderung ein begleitendes Curriculum mit Seminaren und Workshops, das wichtige Inhalte für die Etablierung einer erfolgreichen beruflichen Selbstständigkeit enthält und vermittelt. 

"Unser Anliegen ist es, herausragende Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, wenn sie die Hochschule verlassen und den Weg in die Freiberuflichkeit einschlagen. Wir haben daher ein Konzept aus finanzieller und ideeller Förderung entwickelt, das an die besonderen Bedürfnisse von Musik- und Kunstschaffenden angepasst ist und sie auf ihre Arbeitswelt vorbereitet", so Dr. Regina Back, Geschäftsführerin der Claussen-Simon-Stiftung.

Die gemeinsame Arbeit in den begleitenden Seminaren und Workshops bietet zudem Raum für gegenseitige Unterstützung und Netzwerkbildung der Geförderten aus den verschiedenen Kunstsparten.

Wer das erste Jahr erfolgreich durchlaufen hat, kann sich für eine Anschlussförderung bewerben. Im zweiten Förderjahr finanziert die Claussen-Simon-Stiftung die Umsetzung herausragender Projektideen, die von den Geförderten im ersten Förderjahr konzipiert wurden.

Die Voraussetzungen

Bewerber/-innen verfügen über 

  • eine herausragende, künstlerische oder musikalische Begabung
  • einen überdurchschnittlich guten, künstlerischen Studienabschluss oder können anders außerordentliches künstlerisches Wirken nachweisen
  • einen Studienabschluss, der bis zum Stipendienbeginn erfolgt ist und bis zum Bewerbungsschluss nicht länger als zwei Jahre zurück liegt
  • einen Wohn- und Arbeitsort in der Freien und Hansestadt Hamburg oder der Metropolregion Hamburg
  • Bereitschaft zur Teamarbeit.

Sie haben überdies den Wunsch,

  • eine erfolgreiche freiberufliche Existenz aufzubauen
  • an einem Curriculum mit Seminaren und Workshops teilzunehmen, in denen Fragestellungen zu übergeordneten Themen behandelt und wichtige Inhalte zur beruflichen Selbstständigkeit vermittelt werden.

Die Bewerbungsunterlagen

  • Abschlusszeugnis des Bachelor- und Masterstudiums einer staatlich anerkannten künstlerischen Hochschule oder Fachhochschule oder ein Nachweis/eine Begründung über anderes außerordentliches künstlerisches Wirken
  • Lebenslauf mit Darstellung des künstlerischen Werdegangs (Ausbildung, Ausstellungen, Konzerte, Projekte, Stipendien etc.) 
  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit in Form einer Mappe (Portfolio) oder als Auflistung von Konzerten, Meisterkursen etc.; Kataloge und Videos (Demoversion, max. 10 Min. Länge) können nur als eigenständige künstlerische Arbeiten eingereicht werden
  • Darlegung der Motivation, sich um ein Arbeitsstipendium zu bewerben
  • Persönliche, schriftliche Empfehlung eines Hochschullehrenden oder eines/einer renommierten Vertreters/-in des jeweiligen Genres
  • Vollständig bearbeiteter Online-Bewerbungsbogen

Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich online entgegengenommen.

Zweites Förderjahr

Die Voraussetzungen

  • Bewerber haben das erste Förderjahr erfolgreich abgeschlossen
  • Vorlage einer künstlerischen Projektidee, die in ihrer Originalität überzeugt und vom Programmbeirat als realisierbar angesehen wird

Die Bewerbungsunterlagen

  • Überarbeitete künstlerische Projektidee aus dem ersten Förderjahr
  • Aktualisierte Mappe (Portfolio)

Nach Abschluss des zweiten Jahres sind die Stipendiaten gehalten, die Umsetzung ihres Projekts in Absprache mit der Claussen-Simon-Stiftung in angemessener Weise zu präsentieren.