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anne fischer stiftung 2020

Frist: Donnerstag, 31. Oktober 2019

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Förderbedingungen

Die anne-fischer-stiftung fördert kulturelle Dialoge und Grenzüberschreitungen in lokalen, überregionalen und internationalen Zusammenhängen.

  • Die Projektidee muss im Sinne unserer Förderphilosophie mit dem Depot in Zusammenhang stehen.
  • Die Antragstellenden werden aufgefordert, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel zu nutzen.
  • Die Anträge sind jeweils bis zum 31. Oktober für das folgende Jahr beim Vorstand der anne-fischer-stiftung einzureichen.
  • Über die Verwendung nicht verausgabter oder zurück geflossener Mittel wird jeweils im Juni entschieden. Anträge hierfür sind bis zum 31. Mai beim Vorstand einzureichen.