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Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren 2018

Frist: Freitag, 15. Dezember 2017

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Arbeitsstipendien des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Autorinnen und Autoren
Förderziel
Die Stipendien dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.

Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays.
Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein.

Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben.
Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert.
Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung durch ein Arbeitsstipendium des Landes ausgeschlossen.

Wie kann ich mich bewerben?
Interessentinnen und Interessenten können bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres formlos eine Bewerbung richten an:
Literaturbüro NRW
Bismarckstraße 90
40210 Düsseldorf