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Artists in Residence Ruhr

Frist: Dienstag, 30. Juni 2020

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Neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im europäischen Austausch sollen unterstützt werden, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen anzuregen und so neue Wege der künstlerischen Zusammenarbeit zu erproben. Die bis zu vier Residenzen, die jeweils mit mindestens zwei KünstlerInnen oder Künstlerkollektiven (regional/EU) durchzuführen sind, ermöglichen ein monatliches Stipendium pro KünstlerIn oder Künstlerkollektiv, zzgl. Produktionskosten und Reisekosten, gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ko-Produktionen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, können keine zusätzliche Förderung erhalten.

KünstlerInnenaus dem Ruhrgebietsowie aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemeinsam an einer Koproduktionarbeiten, können eine gemeinsameBewerbung einreichen. Die Förderung richtet sich an KünstlerInnen aller Sparten.
●KünstlerInnen aus dem Ruhrgebiet:Arbeits-und/oder Lebensmittelpunkt liegt im Ruhrgebiet oder dort wohnhaft
●Internationale KünstlerInnen:Arbeits-und/oder Lebensmittelpunkt liegt in den Mitgliedstaaten* der Europäischen Union oder dort wohnhaft

* Die BewerberInnen müssen ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU 27), der Beitrittskandidaten-oder potenziellen Beitrittskandidatenländer 2018 zur Europäischen Union, d. h. Albanien, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Türkei sowie Bosnien und Herzegowina und Kosovo, haben.