Braunschweig PROJECTS 2017/2018
Frist: Mittwoch, 03. Mai 2017
b) Fünf (5) Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst
Die Stipendien sind Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule und des Landes. Sie richten sich an Künstlerinnen und Künstler, die daran interessiert sind, projektbezogen im unmittelbaren Umfeld einer Kunsthochschule intensiv künstlerisch zu arbeiten.
Die Einbindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten in den Lehrbetrieb der HBK Braunschweig ist wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule. Allerdings können aus dieser Einbindung keine Honorarzahlungen, kein Lehrauftrag oder eine Dozententätigkeit abgeleitet werden.
Der Projektvorschlag muss einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lassen.
Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Berwerberin oder der Bewerber während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, ihr künstlerisches Projekt während des Stipendiums und zum Abschluss des Stipendiums in einer Präsentation bzw. Aufführung oder einer anderen äquivalenten Form vorzustellen.
Zu a ) 3 Stipendien im Bereich der Klangkunst
Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, von denen mindestens 3 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig gegen Vorlage einer Projektkalkulation in Absprache mit der gewählten Mentorin oder dem Mentor ein Zuschuss für Sach- und Reisekosten zur Verfügung gestellt.
Als Förderbeginn ist der 1. Juni 2018 vorgesehen
(Antritt der Residenzzeit ist ab 1. Juni 2018 möglich).
- Tags: Klangkunst