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Bundeskanzleramt Österreich Förderung 1. Halbjahr 2018

Frist: Dienstag, 31. Oktober 2017

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Projektkostenzuschuss für Theater und freie Theaterschaffende Förderung von österreichischem Theatern, Gruppen, Einzelkünstlerinnen/Einzelkünstler mit einer Teilfinanzierung Formale

Kriterien: Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Die Produktion weist einen überwiegend österreichischen Produktionsanteil auf, wird vorwiegend im Inland produziert und hat die Premiere in Österreich. Es werden vorrangig Neuproduktionen gefördert, wobei von mindestens 3 Aufführungen ausgegangen wird.

Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Kulturabteilungen von Land und Gemeinde) können nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge erst dann im Beirat besprochen werden, wenn Zusagen der regionalen Gebietskörperschaften vorliegen, wobei die Förderungshöhe des Bundes entsprechend Subsidiaritätsprinzip maximal ein Drittel der Gesamtsubvention betragen kann.

Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme, Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateure, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen) sowie Workshops, Seminare, Symposien und ähnliche Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln)

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
Inhaltliche Aspekte
hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
Stoffqualität (Stück, Thema)
thematischer Wert (aktuelle gesellschaftliche Relevanz)
Programmqualität
Vorrangig innovative, zeitbezogene und experimentelle Theaterformen unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer insbesondere österreichischer Dramatik
formaler, exemplarischer, innovativer Ausführungs-/Darbietungswert
dramaturgische Qualität (innere Handlung) und Programmzusammenstellung
Überzeugungswert des Programm-/Regiekonzepts und der technischen Umsetzung
Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistung
Bewertung des künstlerischen Ambientes (zum Beispiel Veranstaltungsort)
innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
Wirtschaftliche Aspekte

Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein. Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf) ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren etc.) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung: Überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung) Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)