Archiv

Filter

Diversitätsfonds NRW

Frist: Sonntag, 30. Oktober 2022

No video selected.

Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen, indigenen Menschen und People of Color (kurz: BIPoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

Projekte können einjährig (2023) oder überjährig (2023/2024) durchgeführt werden.
Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

Das Projektdatenblatt muss vollständig ausgefüllt und fristgerecht (d.h. spätestens bis zum 30. Oktober) mit dem Online-Antrag über das Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden.