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Einzelproduktionsförderung der Stadt Frankfurt am Main 1/2018

Frist: Donnerstag, 01. Februar 2018

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Die Einzelproduktionsförderung dient der Mitfinanzierung einzelner Theaterproduktionen.
Zweimal im Jahr entscheidet die Kulturdezernentin auf Empfehlung des Theaterbeirats Frankfurt über die Einzelproduktionsförderung.

Im Jahr 2017 und entsprechend auch in den Folgejahren gelten folgende Einreichfristen für die Einzelproduktionsförderung: 
1.2.2018 - Antragsfrist für die Einzelproduktionsförderung für alle Projekte mit Probenbeginn ab Juli 2018 (Antragsformular siehe unten)
1.7.2018 - Antragsfrist für die Einzelproduktionsförderung für alle Projekte mit Probenbeginn ab Januar 2019 (Antragsformular siehe unten)

Für alle Anträge muss ein entsprechendes Antragsformular verwendet werden, welches im Downloadbereich zur Verfügung gestellt wird.
Die Anträge müssen vollständig mit Formular und allen weiteren notwendigen Dokumenten als eine Gesamtdatei im pdf-Format fristgerecht an die Geschäftsstelle des Theaterbeirats geschickt werden. Ein ergänzender Versand per Papierpost ist nicht erforderlich.
Der Theaterbeirat hat sich entschlossen, die Kriterien, welche als Leitfaden zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der Einzelproduktionsförderung dienen, zu veröffentlichen. Das Papier kann als Handreichung zur Antragstellung genutzt werden. Zuständig für alle organisatorischen Belange und die Kommunikation mit den Beiratsmitgliedern ist das Kulturamt Frankfurt am Main, in dem eine Geschäftsstelle des Theaterbeirates eingerichtet wurde. Die Förderinstrumente und Vergabeverfahren sind in den “Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main“ festgelegt, welche hier zur Verfügung gestellt werden.