Einzelprojektförderung 2018
Frist: Freitag, 30. Juni 2017
No video selected.
Gefördert werden privatrechtlich organisierte Theater oder Theater-/Tanzgruppen. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
Voraussetzungen
- Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
- Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Beantragt werden können inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere. Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig.
- Tags: Berlin, Darstellende Kunst