Europäische Kooperationsprojekte 2019
Frist: Dienstag, 11. Dezember 2018
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Kooperationsprojekte unterstützen die intensive grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus verschiedenen am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung, die auch Projektkoordinator oder lead partner genannt wird, sowie weiteren Kultureinrichtungen, die als Partner oder co-organizers bezeichnet werden.
Es gibt zwei Projektkategorien:
- Kleine Kooperationsprojekte (Kategorie 1): mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
- Große Kooperationsprojekte (Kategorie 2): mindestens 6 Kultureinrichtungen aus mindestens 6 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
- Kooperation statt Koordination: Das Projekt sollte von allen Partnern gemeinsam und auf Augenhöhe konzipiert und umgesetzt werden; alle Partner sollen sich aktiv beteiligen.
- Europäischer Mehrwert: Die Projekte sollten nur mit europäischen Partnern sinnvoll umsetzbar sein und nicht auch genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.
- Grenzübergreifende Aktivitäten: Projektaktivitäten sollten in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden und miteinander in Zusammenhang stehen.
Projekte müssen mindestens eine, maximal drei der folgenden Programmprioritäten aufgreifen:
- Länderübergreifende Mobilität
- Publikumsentwicklung
- Digitalisierung (Kapazitätenaufbau)
- Neue Geschäftsmodelle (Kapazitätenaufbau)
- Bildung und Ausbildung (Kapazitätenaufbau)
- Interkultureller Dialog und soziale Integration von Migrant*innen u. Geflüchteten
- Kulturerbe, anschließend an das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018
Weiterhin gilt zu beachten:
- Breitenwirkung: Projekte und ihre Ergebnisse sollten nicht nur für einen kleinen exklusiven Kreis von Interesse sein, sondern auch viele Bürger*innen Europas sowie Fachpublikum erreichen.
- Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse
- Sowohl spartenspezifische als auch spartenübergreifende Projekte können gefördert werden
Es handelt sich um eine Ko-Finanzierung.
- Kleine Projekte können mit maximal 60% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts und über alle Partner verteilt kann der Zuschuss maximal 200.000 Euro betragen. Die verbleibenden 40% müssen von der antragstellenden Einrichtung und den Kooperationspartnern aufgebracht werden.
- Große Projekte können mit maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts und über alle Partner verteilt kann der Zuschuss maximal 2 Mio. Euro betragen. Die verbleibenden 50% müssen von der antragstellenden Einr