Exportförderung für den Tanz | Zeitgenössische Schweizer Tanztage
Frist: Freitag, 20. Januar 2017
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat ein Pilotprojekt zur Exportförderung bewilligt. Ziel des Programms ist die Stärkung der Sichtbarkeit des deutschen Tanzes speziell durch die Unterstützung der Netzwerktätigkeiten der Ensembles. Im Vordergrund stehen die Schaffung neuer Kontakte zwischen Tanzensembles und Veranstalter*innen, Kurator*innen und potenziellen Koproduzent*innen. Dies ist verbunden mit Vermittlung eines professionellen Know-hows der Kulturproduzent*innen und künstlerischen Leiter*innen für die Netzwerktätigkeit auf Tanzplattformen und Tanzmessen.
Im Rahmen des Programms bezuschusst der Dachverband Tanz Deutschland (DTD) Reisekosten für den Besuch von Kulturproduzent*innen oder anderen Repräsentant*innen von deutschen Tanzkompanien bei nationalen und internationalen Tanzmessen und Tanzplattformen.
Der DTD kann den Besuch der Zeitgenössischen Schweizer Tanztage in Genf (01. – 04. Feb. 2017) fördern. Es werden bis zu 70% der Kosten bis zu einer Höhe von maximal 800,- Euro pro Ensemble gefördert.
Zu den förderfähigen Kosten zählen Fahrt- und Unterkunftskosten sowie Tagegelder. Ziel ist die Förderung der Reisen von Kulturproduzent*innen, künstlerischen Leiter*innen zu Vernetzungszwecken. NICHT gefördert werden Reisekosten für Gastspiele.
Förderfähig sind Tanzkompanien der sog. freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Kompanie in den letzten zwei Jahren 1) öffentlich gefördert wurde, 2) mindestens eine Tanzproduktion zur Uraufführung gebracht hat sowie 3) eine internationale Gastspieltätigkeit nachweisen kann. Bewerben können sich Kompanien, die diese 3 Kriterien nachweislich erfüllen und freie Kulturproduzent*innen, die diese Kompanien vertreten.
Es können bis maximal 8 Kompanien gefördert werden. Je Kompanie können Reisekosten von maximal zwei Kulturproduzent*innen bzw. Repräsentant*innen bezuschusst werden, wobei die Gesamtsumme von 800,- Euro nicht überschritten werden kann. Vergeben wird nach dem Prinzip „first come first serve“, unter den Bewerbungen, die die Kriterien erfüllen. Als Eingangszeitpunkt gilt der, zu dem die Bewerbungsunterlagen (s.u.) vollständig eingegangen sind.