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Förderstipendien für junge Kunst 2017

Frist: Sonntag, 30. April 2017

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Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergeben wir jedes Jahr Förderstipendien.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Künstlerinnen und Künstler berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre (Jahrgang 1982 und jünger) sind und in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass die auswärtigen Preisträgerinnen und Preisträger während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nehmen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.

parten und Höhe der Förderung

Zur Ausschreibung kommen Stipendien in folgenden Sparten:

  • Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium)
  • Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
  • Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium)
  • Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium)

Außerdem vergeben wir das aus privaten Mitteln bereitgestellte Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik. Interessentinnen und Interessenten für dieses Stipendium müssen ebenfalls in NRW wohnen oder arbeiten, die Altersgrenze liegt mit 30 Jahren jedoch fünf Jahre niedriger als bei den anderen Stipendien.

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf jeweils 10.000 Euro. Außerdem geben wir den Preisträgerinnen und Preisträgern die Möglichkeit, ihre Werke in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Künstlerinnen und Künstler für eine bestimmte Zeit verbessern, so dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Diese indirekte Form der Förderung unterstützt die künstlerische Weiterentwicklung der Stipendiatinnen und Stipendiaten.