Fonds Soziokultur 1/2017
Frist: Dienstag, 02. Mai 2017
Was wird gefördert
Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere sozio-kulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion, Ökologie oder Ökonomie. Der soziokulturellen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Antragsfristen
Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:
2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Mitte Juli.
- Tags: Interkultur, Medien, Theater