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Fonds Soziokultur 2021

Frist: Sonntag, 02. Mai 2021

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Der Fonds Soziokultur fördern nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.

Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln.

Es ist möglich, einen Antrag einzureichen, der nur aus der beantragten Förderung Fonds Soziokultur und beantragten Mitteln bei anderen Zuwendungsgebern besteht. 

Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich.

Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung).Im Kostenplan dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, die später auch in EURO entstehen, es muss also eine nachweisbare Geldbewegung stattfinden.

Im Finanzierungsplan dürfen nur Einnahmen kalkuliert werden, die später auch in EURO zur Bezahlung von Rechnungen zur Verfügung stehen (also keine ehrenamtlichen Leistungen, keine kostenlose Nutzung von Technik oder Räumen, keine Sachspenden, kein Mietausfall bei Nutzung von eigenen Räumen).