Archiv

Filter

FONDS SOZIOKULTUR: JONGE KUNST

Frist: Samstag, 02. Mai 2020

No video selected.

Gemeinsame Förderung von deutsch-niederländischen Kooperationsprojekten durch den Fonds Soziokultur (Bonn) und den Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht)

Was wird gefördert: Die Ausschreibung für 2020 ist an keine spezielle Kunst- und Kultursparte oder Zielgruppe gebunden. Unterstützt werden befristete Kulturprojekte, die aktuelle gesellschaftliche Themen aufgreifen und mit künstlerischen Mitteln umsetzen. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion – der Themenfindung sind dabei keine Grenzen gesetzt. Gesucht werden originelle (junge) Projektideen, die zur kulturellen Teilhabe anstiften. Kulturelle Akteure aus beiden Ländern sind eingeladen, sich an der aktuellen Ausschreibung zu beteiligen und um Fördermittel zu bewerben. Sie sollen Partnerprojekte entwickeln und dafür gemeinsam einen Förderantrag formulieren. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen diese Anträge getrennt eingereicht werden; von dem/den niederländischen Partner/n in niederländischer Sprache beim Fonds voor Cultuurparticipatie und von dem/den deutschen Partner/n in deutscher Sprache beim Fonds Soziokultur. Überraschen Sie uns mit experimentierfreudigen soziokulturellen Projekten!

Antragssumme:
• in der Regel bis maximal 25.000 Euro, in besonderen Ausnahmefällen bis 50.000 Euro (als gemeinsamer Betrag beider Fonds); in der Regel nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten

Antragsberechtigt:
• Kulturelle Akteure aus beiden Ländern, die grenzüberschreitende Partnerprojekte realisieren möchten Antragsverfahren: • Für das gemeinsam formulierte Konzept müssen beide Träger jeweils Fördermittel beim Fonds ihres Heimatlandes beantragen

Kosten-/Finanzplan:
• Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
• Keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
• Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein

Projektbeginn:
• Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor dem 02. Juni 2020 starten.

Projektende:
• Die Projekte müssen nicht zum 31.12.2020 beendet sein

Projektorte:
• Projektaktivitäten sollen möglichst in Deutschland und in den Niederlanden stattfinden

Förderentscheidung:
• Ende Mai 2020 durch eine gemeinsame deutsch-niederländische Vergabejury.

Antragsvordruck:
• In unserem Login-Bereich steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Dort können Ihren Antrag ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.
• Der niederländische Partner muss die Fördermittel ebenfalls online, allerdings beim Fonds voor Cultuurparticipatie beantragen (www.cultuurparticipatie.nl)