frei-raum2019 – Ausstellungs- und Galerieförderung
Frist: Donnerstag, 22. November 2018
In Sachsen-Anhalt leben und arbeiten viele Künstler, deren Werke oft nur in ihren Ateliers zu sehen sind. Deshalb will die Kunststiftung mit dem Förderprogramm “frei-raum“ Ausstellungsprojekte zur zeitgenössischen Kunst fördern. Falls Sie schon einmal darüber nachgedacht haben, eine eigene Ausstellung zu konzipieren und dafür eine interessante, vielleicht auch ausgefallene Idee oder einen Ort sowie ein Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit haben, dann bewerben Sie sich bei uns. Das Programm beinhaltet die Möglichkeit, neben Einzelausstellungsvorhaben und Ausstellungsblöcken auch einen Jahresplan für eine Galerie zu beantragen. Wir fördern Ausstellungsprojekte, die Kommunikation und Austausch zwischen Künstlern und Publikum herstellen und Kunst vor allem aus Sachsen-Anhalt in der Öffentlichkeit platzieren. Wir unterstützen Räume der Kreativität, die sowohl Künstler als auch Käufer inspirieren. Wir wollen neue Wege ebnen. Die Konzeption des Programms zielt dabei nicht unbedingt auf feste Orte, sondern will dazu anregen, neue, ungewöhnliche Raumkonzepte zu erarbeiten.
Die Kunststiftung fördert zu diesem Zweck Künstler, Künstlergruppen oder -intitiativen, Galerien und Kunstvereine mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Wir gewähren Beihilfen für Miet- und Betriebskosten (Strom, Wasser etc.), Materialkosten für den Ausstellungsaufbau, Honorare für Kuratoren und Aufsichten, Versicherungen, Transportkosten, Öffentlichkeitsarbeit, ausstellungsbegleitende Kataloge. Ausgenommen sind Investitionen (z. B. Anschaffung von Technik und festen Einbauten für die Ausstellungsräume).
Das Programm „frei-raum“ löst das Programm „Rent a Gallery“ ab.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören u. a.:
- eine Ideenskizze, aus der das Besondere an Ihrem Konzept hervorgeht,
- ein Ausstellungskonzeption bzw. ein Programmentwurf, aus dem geplante Ausstellungen und die Dauer des Gesamtvorhabens ersichtlich sind,
- eine Kurzbeschreibung, der geplanten Ausstellung/en,
- maximal drei Arbeitsproben (A4, kopierfähig, keine Kataloge) der jeweils in einer Ausstellung gezeigten Künstler und deren Lebensläufe
- Lebensläufe der Antragsteller und ggf. Lebensläufe der Kuratoren
- eine Übersicht zu den geplanten Öffnungszeiten des Ausstellungsraumes bzw. der Galerie
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, Künstlergruppen bzw. Künstlerinitiativen, Galeristinnen und Galeristen, Kunstvereine, Kuratorinnen und Kuratoren, deren Wohnsitz/ Vereinsitz sich in Sachsen-Anhalt befindet.
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