„FreiRäume“ 2022
Frist: Sonntag, 11. Dezember 2022
Mit dem Förderprogramm „FreiRäume“ verfolgt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das Ziel, neue Orte der Begegnung und des gemeinschaftlichen Engagements zu schaffen. Die Fördermittel können dafür eingesetzt werden, leerstehende Gebäude in ländlichen Kommunen durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse wieder zu beleben oder bestehende Räume für kulturelle Zwecke für neue Angebote und Zielgruppen zu öffnen und zu sogenannten „Dritten Orten“ weiterzuentwickeln.
Förderinhalt:
Temporäre Förderung einer einmaligen, zeitlich befristeten Zwischennutzung leerstehender Räume bzw. Öffnung vorhandener Räume für kulturelle Zwecke für neue Angebote und Kooperationen an ungewöhnlichen Orten.
Antragsstellende:
Das Programm „FreiRäume“ richtet sich insbesondere an Kommunen und kommunale Verbünde, Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Die Zusammenarbeit und Einbindung verschiedener Akteure vor Ort ist Voraussetzung für eine Förderung.
Fördervolumen und Förderzeitraum:
Die Antragssumme beträgt mindestens 10.000 Euro und maximal 40.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten. Der Umsetzungszeitraum beginnt am 1. Februar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mindestens einen Eigenanteil von min. 20 Prozent (Eigen- und Drittmittel) bei der Antragsstellung vorweisen.
Antragsfrist:
Sonntag, 11. Dezember 2022
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