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Gastspielförderung 2017 - NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Frist: Freitag, 31. März 2017

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Gastspielförderung für Tanz- und Theater-Gastspiele von freischaffenden nordrhein-westfälischen Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen außerhalb ihres Heimatortes

Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste freuen sich, dass im März 2017 Anträge für die Förderung von Gastspielen im Zeitraum Mai – August 2017 gestellt werden können.

Die Antragstellung und die daraus resultierenden Zuwendungsbescheide können nur unter Vorbehalt einer Landesförderung im Haushaltsjahr 2017 gewährt werden. Daraus ergeben sich keine Zusicherung einer Förderung sowie keine Zusicherung der unter Vorbehalt gewährten Höhe der Fördersumme.

Zielgruppe/Förderkriterien
● Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
● Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land)

Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum Mai – August 2017 durchgeführt werden: 01. – 31. März 2017. Es gilt der Poststempel.