Gastspielförderung NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste 2018
Frist: Samstag, 30. Juni 2018
Gastspielförderung für Tanz- und Theater-Gastspiele von freischaffenden nordrhein-westfälischen Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen außerhalb ihres Heimatortes
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste freuen sich, dass im Juni 2018 Anträge für die Förderung von Gastspielen im Zeitraum September – Dezember 2018 gestellt werden können.
Weitere Informationen und die Antragsformulare hat das nrw landesbuero tanz auf seiner Website veröffentlicht.
Zielgruppe/ Förderkriterien
● Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
● Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land)
Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum September – Dezember 2018 durchgeführt werden: 01. – 30. Juni 2018. Es gilt der Poststempel.
Förderverfahren
● Antragsteller ist der Künstler bzw. die Kompanie.
● Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste (Theater) und das nrw landesbuero tanz (Tanz) bearbeiten die Anträge und legen die Fördervorschläge dem Ministerium zur Entscheidung vor.
● Nicht landesgeförderte Spielstätten haben bei der Vergabe Vorrang.
● Bei mehr als zwei beantragten Gastspiel-Vorstellungen wird die dritte beantragte Vorstellung zurückgestellt bis alle Anträge anderer Antragsteller beschieden sind. Dann erst kommen die dritte und die weiteren beantragten Gastspiel-Vorstellungen (jeweils in zweier Paketen) zum Zuge. D.h. die dritte und jede weitere beantragte Vorstellung wird solange zurückgestellt bis über alle Anträge anderer Antragsteller in dem Vergabezeitraum entschieden sind.
● Bei zeitgleichem Antragseingang haben Produktionen, die Landesförderung erhalten, Vorrang.
● Das Gastspiel muss im Vergabezeitraum September - Dezember 2018 stattfinden.
● Die Antragsunterlagen müssen per Post eingehen
Die Antragsunterlagen bestehen aus
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
Einem Nachweis, dass die Produktion mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde
Einer Kopie des Gastspielvertrages oder einer Absichtserklärung des Veranstalters mit allen vertragsrelevanten Daten
WICHTIG: Bei der Antragstellung muss beachtet werden, dass das Gastspielhonorar des Veranstalters mindestens 20% der beantragten Fördersumme beträgt.
Der Antrag muss mit Originalunterschrift beim nrw landesbuero tanz eingehen. Anträge, die per Email eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt.
Das nrw landesbuero tanz und NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden nach dem Prinzip „First come – first served“, entscheidend ist dabei der Poststempel.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch das nrw landesbuero tanz, nachdem die Antragsteller den Nachweis der durchgeführten Veranstaltung erbracht haben.
- Tags: Darstellende Kunst, Gastspiele, Tanz, Theater