Hauptstadtkulturfonds 2018
Frist: Donnerstag, 20. April 2017
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind. Die Förderung kann für nahezu alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: Architektur, Design, Ausstellungen, Bildende Kunst, Filmreihen, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater, für spartenübergreifende, interdisziplinäre Vorhaben und Projekte, die dem Kulturaustausch dienen. Die Projekte müssen in Berlin realisiert bzw. präsentiert werden.
Entscheidend für die Auswahl ist die inhaltliche und künstlerische Qualität der Projekte.
Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum und/oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein und/oder bisher in Berlin bestehende künstlerische Defizite ausgleichen.
In der Regel können Projekte komplementär durch mehrere Partner gefördert werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des In- und Auslands, wobei internationale Kooperationspartnerschaften möglich und erwünscht sind.
Bei Antragstellern, die nicht in Berlin ansässig sind, sollte die Realisierung eines Projektes in Kooperation mit einem Berliner Träger erfolgen.
Der nächste Abgabetermin für die Anträge zur Förderung von Projekten, die im Jahr 2018 realisiert werden sollen, ist voraussichtlich der 20. April 2017.
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