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hochdrei – Stadtbibliotheken verändern

Frist: Freitag, 30. November 2018

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Mit ihrem neuen Programm "hochdrei – Stadtbibliotheken verändern" will die Kulturstiftung des Bundes die Stadtbibliotheken in ihrer Rolle als kooperationsfreudige und teilhabeorientierte Kulturorte stärken. Das Programm will Raum schaffen für unkonventionelle Ideen und kreative Formate, die es den Stadtbibliotheken auf Dauer ermöglichen, sich als offene Orte der Begegnung zu etablieren. Es umfasst fünf Module.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben einer Stadt- bzw. Gemeindebibliothek, die gemeinsam mit mindestens einem lokalen oder regionalen Akteur der Stadtgesellschaft und/oder gemeinsam mit bis zu drei anderen Bibliotheken im Verbund entwickelt worden sind und mit ihnen gemeinsam durchgeführt werden sollen.
Die Vorhaben müssen geeignet sein, den Ort „Bibliothek“ durch kreative Veranstaltungsformate als Raum der Begegnung, des kulturellen und interkulturellen Austausches sowie der Auseinandersetzung mit relevanten gesellschaftlichen Fragen innerhalb der eigenen Gemeinde, Stadt oder Region zukunftsorientiert auszubauen. Nicht förderfähig sind projektunabhängige gestalterische sowie rein bauliche Maßnahmen. Die Vorhaben sollen über einen Projektzeitraum von bis zu zwei Jahren eine deutliche Sichtbarkeit in der Bibliothek sowie regional erfahren.

Antragsberechtigt sind Stadt- bzw. Gemeindebibliotheken. Stadt- bzw. Gemeindebibliotheken im Sinne dieser Fördergrundsätze sind hauptamtlich geführte Öffentliche Bibliotheken in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft sowie Öffentliche Bibliotheken in einer Rechtsform des öffentlichen oder privaten Rechts, deren
mehrheitlicher Träger/Gesellschafter die öffentliche Hand ist. Sie müssen den dbv-Sektionen 1, 2, 3A oder 3B (Öffentliche Bibliotheken des Stadt- und Gemeinderaums unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis hin zu Großstadtbibliotheken in Gebieten mit mehr als 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) zugeordnet sein.

Kooperativer Ansatz. Als lokale oder regionale Akteure der Stadtgesellschaft können für eine Zusammenarbeit am Bibliotheksstandort bzw. in der jeweiligen Region ansässige Vereine, Initiativen oder zivilgesellschaftliche Einrichtungen unabhängig ihrer Rechtsform auftreten, ebenso Einrichtungen des öffentlichen Lebens (u. a. Kitas, allgemeine und berufsbildende Schulen, Volkshochschulen, Kammern, Jobcenter) sowie der Kultur- und Erinnerungspflege (u. a. Gedenkstätten, Museen, Theater, Chöre, Orchester, Kinos).