Interkultur Ruhr 2019
Frist: Donnerstag, 01. August 2019
Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Initiativen für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet.
Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und Künstler*innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.
Neben der Projektförderung ist auch eine Förderung mittelfristig angelegter Prozesse der interkulturellen Öffnung von Institutionen, der sozialen und politischen Selbstorganisation und der Entwicklung neuer Arbeitsmodelle im interkulturellen Feld möglich.
Sollte Ihr Projekt schon begonnen haben, können wir einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum 01.05.2019 bewilligen. Bitte halten Sie diesbezüglich vor Ihrer Antragstellung Rücksprache mit uns.
Förderanträge bis zu einer Summe von 4.999 Euro können jederzeit eingereicht werden. Über diese Vorhaben entscheidet die Regionaldirektorin.
Über die Auswahl der Vorhaben ab einer Fördersumme von 5.000 Euro entscheidet der Kultur- und Sportausschuss (KSA) des RVR in 2019 zwei Mal. Die Einreichungsfristen hierfür sind:
1. August 2019 (Entscheidung durch den KSA am 19. September 2019)
2. Oktober 2019 (Entscheidung durch den KSA am 21. November 2019)
- Tags: Projektförderung, Ruhrgebiet