Konzeptionsförderung Freie Darstellende Künste NRW
Frist: Freitag, 31. Mai 2019
Die Konzeptionsförderungist mit insgesamt 1,3 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Sie richtet sich an kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles. Insgesamt werden bis zu 35 Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste die Konzeptionsförderung erhalten. DieFörderungsoll für die künstlerische Entwicklung mehrPlanungssicherheitund damit verbesserte Rahmenbedingungen schaffen. Die Konzeptionsförderung wird nun erstmals ab 2020 ausgeschrieben, für die Dauer von drei Jahren von 2020 bis 2022 gewährt und umfasst eine Zuwendung zwischen 25.000 und 50.000 Euro pro Jahr.
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden Ausgaben, diewährend derJahre 2020 bis 2022 im Zusammenhang mit mindestens zwei im Förderzeitraum abgeschlossenen Produktionen (jeweils bis zur Premiere) bzw. Festivals sowie den hierfür erforderlichen Recherchearbeiten entstehen(direkte Ausgaben). Zuwendungsfähig sind außerdemallgemeine OverheadausgabenfürBüro und Verwaltung, die dazu dienen,die künstlerische Arbeit, die Struktur und Vermarktung der Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles zu stärken.Sie dürfen 15% der direkten Ausgaben nicht überschreiten und sind im Rahmen des Verwendungsnachweiseszu belegen.
Wer entscheidet wie und nach welchen Kriterien über die Vergabe der Förderung?
Entscheiden wird eine landesweite Jury, die sich aus einer Vertreterin/einem Vertreterdes Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW,jeweils einer Vertreterin/einem Vertreterder fünf Bezirksregierungensowie zwei externen Fachleuten zusammensetzt.Das NRW Landesbüro Tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste sind zudem nicht stimmberechtigte Mitglieder.
Entscheidungskriterien:
- hohe künstlerische und fachliche Qualitätder beantragten Projekte/Produk-tionen/Festivals
- innovative Ausrichtung der beantragten Produktionen in Thema und Ausdrucksform
- begrüßenswert ist eininhaltlicher/thematischer Zusammenhang der vorgesehenen Produktionen
- wünschenswert(kein Ausschlusskriterium)ist eine Förderung durch die jeweilige Sitzkommune sowie weitere öffentliche und private Förderer
- ggf. werden strukturelle Besonderheiten für Regionenmit geringer Antragsdichte berücksichtigt
Da es sich um eine ganz neue Förderung handelt, gilt folgende Übergangsregelung: Künstlerinnen/Künstlerbzw.Ensembles, die zu dem o. g. Kreis gehören unddie aktuell eine zweijährige Projektförderungdes Landesbüros für Freie Darstellende Künste in Dortmund für 2019 und2020und/oder eine dreijährige Förderung im Bereich Tanz/Theater durch eine der Bezirksregierungen für 2018 bis 2020bekommen, können sich auch für die Konzeptionsförderung bewerben. Sollte jemand aus dieser Bewerbergruppedie Konzeptionsförderung zugesprochen bekommen, würde die für 2020 gewährte Projekt-mit der Konzeptionsförderung verrechnet.Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles, die zurzeit die Spitzen-oder Exzellenzförderung des Landes oder eine institutionelle Förderung erhalten.)