Künste bewegen - Sonderförderung
Frist: Freitag, 31. Dezember 2021
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Die Kunststiftung NRW legt ein zweites Sonderprogramm zur Unterstützung der Künste in Nordrhein-Westfalen auf.
Unter dem Titel „Künste bewegen“ ist die Sonderförderung auf die der-zeitigen spezifischen Bedürfnisse in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst zugeschnitten.
Die Anträge sind ab 1. Mai zunächst bis zum 31. Dezember 2021 kontinuierlich online einzureichen. Entschieden wird fortlaufend nach den Qualitäts-kriterien der Kunststiftung NRW.
- Tags: Literatur, Musik, NRW, Performance, Visuelle Kunst