Künstlerische Aktionen IKF
Frist: Montag, 19. Juni 2017
Informationen
Der Bereich Künstlerische Aktionen des IKF-Programms unterstützt KünstlerInnen und Kreative gezielt bei kurzfristigen künstlerischen Aktionen, Projekten und Veranstaltungen, die aufgrund der zeitnahen Durchführung einer beschleunigten Ausschüttung bedürfen. Eine förderfähige Aktion kann materieller oder struktureller Natur sein. Entscheidend ist, dass der Fördergegenstand maßgeblich zur Verwirklichung der künstlerischen bzw. kreativen Aktionen, Projekte und Veranstaltungen in der kurzfristigen Durchführung erforderlich ist.
Gegenstand der Förderung kann z.B. sein
- Gagen und Honorare für KünstlerInnen und Kreative, die für die Realisierung des Vorhabens erforderlich sind
- Raumkosten und Raumnebenkosten
- Produktionsmittel, speziell für diese Projektrealisierung
- Reise- und Hotelkosten – z.B. für Projektpersonal oder ausländische KünstlerInnen und Kreative, die für die Projektrealisierung erforderlich sind
- Werbe- und Marketingmaßnahmen (Printprodukte, Print- oder Online-Anzeigen)
- Social Media: Maßnahmen und Kampagnen
Ziel des Bereiches Künstlerische Aktionen ist es, die Flexibilität, den Aktualitätsbezug sowie die Innovationsfähigkeit der Kultur- und Kreativszene im Ruhrgebiet sicherzustellen und Handlungsfreiräume zu schaffen.
Eine Förderung im Bereich Künstlerische Aktionen kann zwischen 500 Euro und 2.500 Euro pro Antrag betragen.
Die Förderung kann in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Dieses ist möglich bei Vorliegen der in Ziffer 4.2 der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung (RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.12.2014) genannten Voraussetzungen.
In begründeten Fällen kann auf einen Eigenanteil verzichtet werden. Hierüber entscheidet die Bezirksregierung.
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