Kultursekretariat NRW Gütersloh 2020
Frist: Donnerstag, 31. Oktober 2019
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh verfolgt das sogenannte „Bottom-up-Prinzip“, also die Projektgenese aus dem Kreis der Mitgliedsstädte heraus. In den Arbeitskreisen Musik, Bildende Kunst und Theater sowie in vielen Projektgruppen werden nah am Bedarf der Städte und mit Blick auf die Perspektive der künstlerischen Qualitätssteigerung Förderprogramme entwickelt. Bewerbungen und Vorschläge werden gemeinsam diskutiert. Ausgewählte Produktionen werden in die Förderung aufgenommen, die sich nach den Sparten Kunst, Musik, Theater, Tanz, Freie Szene und Literatur gliedert. Die Mitgliedsstädte können daraufhin Anträge stellen und so die Veranstaltungen in ihre Stadt holen.
Die Bewerbung für die Aufnahme in einen der Förderkataloge des Kultursekretariats NRW Gütersloh erfolgt ausschließlich über die Webseite (Link unten). Diese können von Künstlern, Agenturen und auch von Mitgliedsstädten eingestellt werden.
Eingehende Bewerbungen werden geprüft und im internen Bereich der Webseite in ein Forum gestellt, welches von den Ansprechpartnern der Mitgliedsstädte (interner Bereich) eingesehen werden kann. Dort findet ein fachlicher Austausch auf der Grundlage von Sichtungen statt und es werden Vorauswahlen getroffen. Die endgültige Auswahl erfolgt in Arbeitskreisen/Projektgruppen. Diese setzen sich aus den o.g. Ansprechpartnern zusammen, die in regelmäßigen Abständen tagen. Nach dem Auswahlverfahren und nach Freigabe durch die Bewerber werden die Projekte auf der Webseite des Kultursekretariats NRW Gütersloh veröffentlicht und es können Förderanträge (Projektanträge) gestellt werden. Die in der Bewerbung angegebenen Informationen sind die Grundlage der Förderkataloge und für alle Seiten bindend. Durch die Freigabe willigen die Bewerber in die Nutzung der Daten für die Antragstellung ein. Dies gilt auch für Pressefotos und weitere mitgesandte Informationen.
Projektanträge können ausschließlich von Veranstaltern aus den Mitgliedsstädten gestellt werden. Dies können sowohl städtische Institutionen, Vereine oder sonstige Institutionen sein. Eine Auflistung der Mitgliedsstädte finden Sie unter www.kultursekretariat.de/ueber-uns/mitglieder/.
- Tags: NRW, Projektförderung