Kulturstiftung des Bundes: Doppelpass
Frist: Mittwoch, 15. November 2017
Die Kulturstiftung des Bundes fördert im Fonds Doppelpass die Kooperation von freien Gruppen aus allen Sparten und festen Tanz- und Theaterhäusern über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Ziel des Fonds ist es, die freien Szenen und Theaterinstitutionen in Deutschland zum Erproben neuer, tourfähiger Formen der Zusammenarbeit und künstlerischen Produktion anzuregen und bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Förderung will Künstlerinnen und Künstlern beider Seiten den nötigen Freiraum eröffnen, um ihre Strukturen und Arbeitsweisen produktiv zu verbinden.
Doppelpass Plus
Die Kulturstiftung des Bundes verlängert den Fonds Doppelpass bis zum Jahr 2021 und stellt zusätzliche 5,5 Millionen bereit. Die bisherigen Tandems werden zukünftig um einen zusätzlichen dritten Partner erweitert. In diesen neuen Netzwerkkooperationen des Doppelpass Plus werden die Produktionen zwischen den Häusern ausgetauscht. Im Rahmen der Kooperation sollen den Partnern wertvolle neue Erfahrungen und Perspektiven ermöglicht werden: Die Theater können den freien Gruppen mehr Aufführungsmöglichkeiten und eine attraktive Infrastruktur mit hoher organisatorischer und künstlerischer Kompetenz bieten. Gleichzeitig eröffnet ihnen die Zusammenarbeit mit freien Gruppen die Konfrontation mit anderen inhaltlichen und organisatorischen Herangehensweisen zur Bereicherung und Reflexion ihrer bewährten Formen, Methoden und Themen. Die Partnerschaft soll gleichberechtigt sein und das Ziel haben, neue Formate und gastspielorientierte Arbeitsweisen zu erproben. Diese sind ein wichtiger Aspekt, um dem zunehmenden Neuproduktionsdruck in der deutschen Theaterlandschaft entgegenzuwirken und die Lebensdauer der Produktionen zu erhöhen.
Residenzprogramm
Das Kernstück des Fonds Doppelpass bildet ein zweijähriges Residenzprogramm. Hier werden gleichberechtigte künstlerische Kooperationen zwischen einer freien Gruppe und zwei Theaterhäusern gefördert. Die freie Gruppe kann in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend verortet sein. Sie muss bereits über einschlägige Erfahrungen als gefestigtes künstlerisches Team verfügen und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Ein Partnerhaus muss ein Stadt-, Landes- bzw. Staatstheater sein, das in Deutschland ansässig ist. Das andere Partnerhaus kann ein weiteres Stadt-, Landes- bzw. Staatstheater oder ein festes Tanz- oder Theaterhaus sein, das eine professionelle Infrastruktur für künstlerische Arbeit in diesen Bereichen bietet. Dieses Partnerhaus kann seinen Sitz auch außerhalb Deutschlands haben. An jedem Partnerhaus muss mindestens eine neue Produktion mit der Gruppe entstehen, die auch am jeweils anderen Partnerhaus gezeigt wird. Die Partnerschaft wird in einem Zeitraum von zwei Spielzeiten realisiert. Die Residenz der freien Gruppe kann in Arbeitsblöcken umgesetzt werden und erfordert keine ganzjährige Präsenz am Standort der Häuser. Alle Partner sollen für den Zeitraum der Residenz die Möglichkeit behalten, auch eigene Projekte zu realisieren. Um die Aufführungszahl der erarbeiteten Produktionen zu erhöhen, kann darüber hinaus die Durchführung von Gastspielen aus den laufenden Partnerschaften gefördert werden.
- Tags: Kooperation, Residenz