Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Frist: Mittwoch, 01. März 2017
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Die Kulturstiftung fördert künstlerische Aktivitäten in den Bereichen
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst und Musik
- Literatur
- Film
- Soziokultur
- Spartenübergreifende Projekte
mit dem Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst und Kultur.
Für Projekte, die in der 2. Jahreshälfte umgesetzt werden sollen, endet die Frist mit dem
1. März des gleichen Jahres.
- Tags: Projektförderung, Sachsen