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Kunststiftung NRW 2019

Frist: Freitag, 30. November 2018

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Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik, Tanz, Theater und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.

 

Notwendig für einen Projektantrag sind:

  • formloses Anschreiben mit Projektskizze und Nennung der erwünschten Förderhöhe
  • Kosten- und Finanzierungsplan, in dem auch dargelegt wird, bei wem weitere Mittel beantragt wurden und ob bereits Zusagen vorliegen