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Kunststiftung Sachsen-Anhalt | Projektförderung

Frist: Donnerstag, 01. Juli 2021

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Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.

Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projekts. Die Kunststiftung kann eine Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Vor einer Teilfinanzierung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Zusage der Kunststiftung dient auch als Empfehlung für weitere Akquisen. Da kleinere Projekte oft keine zusätzliche Finanzierung erreichen, können diese bei einem Finanzumfang von bis zu 5.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Filmproduktionen werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.