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NPN Gastspiel Tanz 2/2018

Frist: Sonntag, 15. April 2018

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Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

Förderkriterien

Über die Mittelvergabe der NPN-Gastspielförderung Tanz entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz. Ausschlaggebend für eine Gastspielförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind die anerkannte künstlerische Qualität, der zukunftweisende, ggf. experimentelle Charakter der Produktion, sowie die überregionale Bedeutung und damit verbundene Bereicherung des Tanzangebots durch das Gastspiel in der Region. Neue Gastspiele haben Vorrang vor wiederholten Gastspielen. Es wird auf eine regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung geachtet.