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NPN Gastspiele Tanz 2018

Frist: Mittwoch, 07. November 2018

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Ab sofort ist es möglich, für Gastspiele, die ab 23. November 2018 stattfinden, Restmittel im Rahmen der Vergabe 2018 zu beantragen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft können mit einer Zuwendung in Höhe von 25%, Veranstalter in privater Trägerschaft in Höhe von 35% der Gastspielkosten gefördert werden.

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein.