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NPN-Gastspielförderung Tanz 2/2017

Frist: Samstag, 15. April 2017

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Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz können Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 35% der Gastspielkosten unterstützt werden.

2017 geht die Impulsförderung Tanz an Bayern. Veranstalter aus Bayern, aber auch Veranstalter anderer Bundesländer, die Künstler oder Gruppen aus Bayern zu einem Gastspiel einladen, können im Rahmen der Impulsförderung Tanz 50% der Gastspielkosten erstattet bekommen. Ziel dieser Schwerpunktförderung ist es,