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NPN Gastspielförderung Tanz International 2019

Frist: Donnerstag, 31. Januar 2019

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Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen.

Die Produktion entstand maßgeblich in Deutschland. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.