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NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste 2018

Frist: Mittwoch, 15. November 2017

 NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste 2018
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Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert einmal jährlich mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzelpersonen der professionellen freien Kunst- und Kulturszene, die ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen.

Diese Fördergelder sind allen Sparten und künstlerischen Arbeitsfeldern mit Schwerpunkt auf freien darstellenden und performativen Künsten, deren Projekte sich durch künstlerische Qualität auszeichnen und neue Impulse für die Arbeit und Entwicklung der freien Szene NRW geben, zugänglich.

  • Die Förderhöhe liegt zwischen 3.000 EUR und 8.000 EUR pro Projekt
  • Die Projektförderung unterliegt den Regularien des Haushaltsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere dem Zuwendungsrecht NRW. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind Bestandteil des Zuwendungsvertrags und somit verpflichtend. Die zuständige Abrechnungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
  • Vor der Antragstellung / dem Erhalt des Zuwendungsvertrags darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Kuratoriumssitzung findet i.d.R. Mitte/Ende Januar statt - die Absichtserklärungen und Förderabsagen werden per Mail verschickt.
  • Der Durchführungszeitraum kann niemals vor der Kuratoriumsentscheidung liegen. Die Förderpraxis hat zudem gezeigt, dass Projekte, die bereits im Januar oder Anfang Februar beginnen, kaum Chancen auf Förderung haben, da das Ministerium zu diesem Zeitpunkt den Haushalt in der Regel noch nicht genehmigt hat.
  • Der Förderzeitraum endet mit der Premiere.
  • Das Landesbüro fördert maximal 50% der Gesamtkosten