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NRW Nachwuchsstipendium Freie Kinder- und Jugendtheater 2018

Frist: Freitag, 01. Dezember 2017

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Das NRW Nachwuchs-Stipendium Freie Kinder- und Jugendtheater hat die künstlerische
Entwicklung der Stipendiat*innen zum Ziel. Es fördert den Austausch und die Kooperation von
jungen Künstler*innen mit professionell arbeitenden Kinder- und Jugendtheatern der NRW-Szene.
Das Stipendium ist auf die Arbeit der freien professionellen Kinder- und Jugendtheater in
Nordrhein-Westfalen ausgerichtet und orientiert sich an den Prämissen künstlerischer Qualität,
kultureller Vielfalt und Innovation.
Insgesamt sechs Stipendien werden jährlich vom COMEDIA Theater Köln in Zusammenarbeit mit
dem Arbeitskreis der Kinder- und Jugendtheater NRW vermittelt.

Das Stipendium für junge Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, insbesondere in den
Bereichen Schauspiel, Bühnenbild / Ausstattung, Dramaturgie, Theaterwissenschaft,
Theaterpädagogik und Kulturmanagement, kann auf der Basis folgender Kriterien vergeben
werden:

- Bewerben können sich junge professionelle Künstler*innen direkt sowie die freien
professionellen Kinder- und Jugendtheater in Nordrhein-Westfalen mit Künstler*innen-
Vorschlägen.
- Die Stipendien werden jeweils in Kooperation mit einem freien Theater in Nordrhein-
Westfalen vergeben, das die Betreuung übernimmt. Diese Bereitschaft zur Betreuung von
Seiten des Theaters muss bei der Bewerbung der Stipendiatin / des Stipendiaten mit einem
Schreiben des Theaters nachgewiesen werden.
- Die maximale Altersgrenze liegt bei 32 Jahren zum Zeitpunkt des Beginns des
Stipendiums.
- Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschul- oder Akademiestudium.
- Der Zeitraum des Stipendiums umfasst innerhalb eines Kalenderjahres 4
zusammenhängende Monate, Unterbrechungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen
möglich. Das Stipendium muss im laufenden Kalenderjahr vollständig abgeschlossen sein.
Die Förderhöhe liegt bei monatlich 1.250,-€, im Gesamtzeitraum bei 5.000 €.
- Für das Stipendium können sich alle Künstler*innen bewerben, die durch Geburt, Wohnsitz
oder künstlerisches Schaffen mit NRW verbunden sind. Die Staatsbürgerschaft spielt keine
Rolle, die Arbeitserlaubnis muss gewährt sein.