Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography 2019
Frist: Samstag, 15. September 2018
Das Pina Bausch Fellowship ist keine Projektförderung und zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab.
Die Dauer eines Stipendiums beträgt mindestens drei und maximal sechs Monate. Es beinhaltet eine monatliche Förderung von 2.500 Euro und die einmalige An- und Abreise zum Aufenthaltsort. Jährlich werden bis zu vier Stipendien vergeben.
Das Stipendium wird international ausgeschrieben und richtet sich an Einzelkünstlerinnen aus den Bereichen Tanz und Choreografie (Tänzer*innen und Choreografen*innen). Diese können sich bewerben, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
GEFÖRDERT WERDEN
- der Aufenthalt an renommierten Instituten der Tanz- und Choreografieausbildung im Ausland,
- die unentgeltliche Mitarbeit in einem Ensemble bzw. die Hospitanz bei einem Choreografen/einer Choreografin im In- oder Ausland und
- das Studium von Tanztechniken bei renommierten Persönlichkeiten im In- und Ausland
PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
Für Tänzer*innen
- Abschluss einer Tanzausbildung an einer Hochschule/Akademie und/oder zwei Jahre Berufserfahrung in einem etablierten Ensemble
Für Choreografen*innen
- eigenverantwortliches Erarbeiten von mindestens einer Produktion mit öffentlichen Aufführungen im Verlauf der vergangenen drei Jahre
Es gibt für Bewerber*innen keine Alterbeschränkungen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sie die Chance erhalten, neue Erfahrungen zu machen und zu neuen Ausdrucksformen ermutigt werden, um ihre individuelle künstlerische Handschrift zu entwickeln.
Dazu suchen sie sich eine*n Kooperationspartner*in, an deren*dessen künstlerischer Arbeit sie interessiert sind bzw. mit der*dem sie gerne zusammenarbeiten möchten. Kooperationspartner*innen können z.B. renommierte Ensembles, Choreografi*nnen oder auch Institutionen und Persönlichkeiten der Tanz- und Choreografie-Ausbildung sein. Gemeinsam sollen dann die Stipendienvorhaben geplant und umgesetzt werden, z.B. die Mitarbeit im Rahmen einer Hospitanz bei einer*m Choreograf*in oder der Aufenthalt an einer renommierten Ausbildungsstätte im Rahmen eines Gaststudiums. Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss selbst den Kooperationspartner kontaktieren und sich die Zusammenarbeit im gewählten Zeitraum durch den „Letter of Intent“ bestätigen lassen.
- Tags: Choreografie, Stipendium, Tanz