Projektförderung 2017
Frist: Dienstag, 15. November 2016
Kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzelpersonen der professionellen freien Kunst- und Kulturszene, die ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen.
Diese Fördergelder sind allen Sparten und künstlerischen Arbeitsfeldern mit Schwerpunkt auf freien darstellenden und performativen Künsten, deren Projekte sich durch künstlerische Qualität auszeichnen und neue Impulse für die Arbeit und Entwicklung der freien Szene NRW geben, zugänglich.
Förderschwerpunkte
Die Förderschwerpunkte des Landesbüros dienen der Orientierung der Antragsteller*innen. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der freien Kunst- und Kulturszene mit Schwerpunkt auf den Freien Darstellenden und Performativen Künsten in NRW. Es werden Projekte ohne formelle Einschränkungen gefördert, die Aufführungscharakter besitzen. Dazu gehören auch interdisziplinäre, genre- und spartenübergeifende Vorhaben.
Gefördert werden:
- Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die Stärke der freien kulturellen/künstlerischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen repräsentieren. (Innovationsförderung)
- Projekte, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der beteiligten Sparte/n geben. (Modellförderung)
- Vorhaben, die dem künstlerischen Austausch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene dienen. (Transferförderung)
- Initiativen zur Vernetzung und Schaffung von langfristig stabilen Strukturen der regionalen und landesweiten Kooperation in einzelnen Arbeitsfeldern und Sparten in NRW. (Strukturförderung)
- Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen Institutionen, Organisationen und Einzelvorhaben mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten. (Kooperationsförderung)
- Tags: NRW