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Projektförderung - Kulturstiftung Freistaat Sachsen

Frist: Donnerstag, 01. September 2016

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Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte, die in der Regel in der 1. Jahreshälfte des Folgejahres realisiert werden sollen. Ziel der Förderung ist die „Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Förderung des künstlerischen Nachwuchses, die Pflege des kulturellen Erbes, sowie die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit“