Restmittelvergabe 2019 npn
Frist: Montag, 12. August 2019
Gastspielförderung Theater
Ab sofort ist es möglich, für Gastspiele, die ab 9. September 2019 stattfinden, Restmittel im Rahmen der Vergabe 2019 zu beantragen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft können mit einer Zuwendung in Höhe von 25%, Veranstalter in privater Trägerschaft in Höhe von 35% der Gastspielkosten gefördert werden. Im Rahmen der Impulsförderung 2019 können Veranstalter aus dem Bundesland Bayern bzw. Veranstalter, die Theatergastspiele aus Bayern einladen möchten, 50% der Gastspielkosten beantragen.
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.
Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).
Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.
Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.
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