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Schloss Bröllin 2018

Frist: Montag, 31. Juli 2017

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Internationale Künstlergruppen können sich um Stipendien für die Produktion von Tanz-, Theater- und Performance-Projekten bis zu maximal drei Wochen bewerben. Schloss Bröllin bietet mehrere Tanzstudios, Produktions- und Seminarräume sowie einen großen Außenbereich - zum Proben, Experimentieren, oder Trainieren in ruhiger und kreativer Atmosphäre. Das Residenzprogramm auf Schloss Bröllin ermöglicht Ensembles und Gruppen, deren Mitglieder aus verschiedenen Orten/Ländern kommen, eine konzentrierte Produktionsphase. Während des Aufenthaltes werden entsprechende Arbeitsräume, Unterbringung und Verpflegung zur Verfügung gestellt.

Professionelle Künstlergruppen aus dem In- und Ausland können sich um Stipendien für die Produktion von Tanz-, Theater- und Performance-Projekten bis zu maximal drei Wochen bewerben. 

  • Es werden Projekte aus der darstellenden Kunst gefördert.
  • Das Programm steht Künstlerinnen und Künstlern aus allen Teilen der Welt offen.
  • Vorrangig werden Gruppen oder Kooperationen unterstützt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits eigene Projekte realisiert haben.
  • Es kann sich bei dem vorgeschlagenen Projekt um eine Neuproduktion als auch um eine Wiederaufnahme handeln.
  • Abgelehnte Bewerbungen aus dem Vorjahr können aktualisiert erneut eingereicht werden.
  • Für bereits über schloss bröllin e.V. geförderte Künstlergruppen gilt in der Regel eine Bewerbungspause von zwei Jahren.
  • Eine eingeladene Produktion wird als Nachwuchsförderung berücksichtigt werden.
  • Eine der eingeladenen Produktion sollte sich auf die Region beziehen und/oder die Bevölkerung in ihr Projekt einbeziehen.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist eine professionelle Arbeitsweise und eine erkennbare künstlerische Idee mit einem eigenwilligen, interessanten Ansatz der Umsetzung.
  • Da diese Förderung nur den Probenaufenthalt beinhaltet, müssen, vor der Berwerbung, zusätzliche Fördermittel für das Gesamtprojekt angefragt worden sein und in dem beigelegten / angehängten Finanzplan erscheinen.
  • Potenzielle Aufführungsorte und reelle Partnerschaften für eingereichte Projekte sind unabdinglich.
  • Die geförderten Gruppen erklären sich bereit am Ende des Residenzaufenthaltes eine Werkstattpräsentation auf Schloss Bröllin öffentlich vorzustellen.
  • Residenzgruppen verpflichten sich, den schloss bröllin e.V. sowie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg Vorpommern in allen Veröffentlichungen die das geförderte Projekt betreffen, zu benennen.
  • Die geförderten Gruppen bestätigen die Termine ihres Aufenthaltes auf Schloss Bröllin bis zum 15. Mai. Terminänderungen können abgesprochen werden, der Verein garantiert in diesem Fall jedoch nicht für Räume und Technik. Sollte bis zum 20. Mai kein anderer Termin für die Residenz gefunden werden geht die Förderung an ein Projekt auf der Warteliste.

Die Förderung durch das Residenzrogramm auf Schloss Bröllin beinhaltet:

  • Arbeitsräume/Studios und vorhandene Technik
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer (bei Einzelzimmern wird ein Aufschlag erhoben)
  • Verpflegung der Künstlergruppe (Frühstück, Mittag-und Abendessen)
  • Fahrtkostenrückerstattung innerhalb Deutschlands