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SCHLOSS BRÖLLIN RESIDENZPROGRAMM

Frist: Samstag, 10. Oktober 2020

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Internationale Künstlergruppen und Künstler*innen können sich um einen Residenzaufenthalt für die Produktion von Tanz-, Theater-, Circus und Performance-Projekten bis zu maximal drei Wochen bewerben.

Schloss Bröllin bietet mehrere Tanzstudios, Produktions- und Seminarräume sowie einen großen Außenbereich - zum Proben, Experimentieren in ruhiger und kreativer Atmosphäre. Das Residenzprogramm auf Schloss Bröllin ermöglicht Ensembles und Gruppen, speziell wenn deren Mitglieder aus verschiedenen Orten/Ländern kommen, eine konzentrierte Produktionsphase. Während des Aufenthaltes werden entsprechende Arbeitsräume, Unterbringung und Verpflegung zur Verfügung gestellt.


"Durch die Corona bedingte Planungsunsicherheit geben wir den Künstler*innen und uns mehr Zeit und verschieben die angekündigte Antragsfrist vom 15.8.2020 auf den 10.10.2020!"