Soforthilfe X
Frist: Sonntag, 25. Oktober 2020
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Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.
Gefördert werden Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin.
Die Soforthilfe kann für den Ausgleich der Verbindlichkeiten eingesetzt werden, die im Berechnungszeitraum vom 17.03.2020 bis zum 30.09.2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind und für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen.
Die Antragstellung ist vom 01.10.2020 (9:00 Uhr) bis 25.10.2020 (23:59 Uhr) ausschließlich online möglich.