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Spartenoffene Förderung 2019

Frist: Dienstag, 12. Juni 2018

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Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Mit ca. 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Freie Szene):

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
  • Besondere Programmschwerpunkte
  • Koproduktionen (künstler. und finanz. Beteiligung der Projektpartner)

Mit ca. 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Institutionen):

  • Insbesondere Kooperationsprojekte, in denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der freien Szene zusammenarbeiten
  • Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen

Voraussetzungen

  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch den Sitz des Antragstellers gegeben.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Von der Antragstellung ausgeschlossen sind:

  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen
  • Antragsteller/innen, die rein institutionelle und über Jahre währende Förderung beantragen
  • Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien
  • Jahresprogramme
  • die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites und die Produktion von Filmen
  • solche Projekte und Programme, für die die Berliner Kulturverwaltung bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung der Berliner Kulturverwaltung (Landesmittel) zugesagt ist (z.B. Musicboard, inm)
    Hinweis: Eine Komplementärförderung mit HKF-Mitteln, EU-Fördermitteln und Mitteln der dezentralen Kulturarbeit sind in Ausnahmefällen zulässig.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.

Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen. Strukturell geförderte Antragsteller können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.

Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.
In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden.