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Spitzenförderung Theater NRW

Frist: Montag, 18. Februar 2019

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Einreichfrist voraussichtlich 18. Februar 2019

(Abstimmung mit dem Ministerium steht noch aus)

Die Spitzenförderung Theater wird durch das Referat Theater und Tanz im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vergeben.

Die neuen Förderungen werden zum 1. Juli 2019 für die Dauer von 3 Jahren bewilligt werden. Die jährliche Fördersumme wird 80.000 Euro betragen. Insgesamt können acht Ensembles (bisher vier) aus dem Bereich der freien darstellenden Künste exklusive des Tanzes (!) gefördert werden. Für den Tanz sind bereits für acht Ensembles Förderzusagen für den Zeitraum 2018 - 2020 ergangen.

Zusätzlich - und erstmalig - können auch vier Ensembles aus dem Bereich Kinder- und Jugendtheater spartenübergreifend die Spitzenförderung beantragen. Kompanien in den Bereichen Schauspiel, Performance, Tanz, Figurentheater und andere freie Theaterformen können sich bewerben.

Die Jurysitzungen (Theater und Kinder- und Jugendtheater) werden voraussichtlich Mitte März sein. Die Ergebnisse der Sitzung werden dann zeitnah veröffentlicht werden. Die Zusammensetzung der Jury wird zeitnah veröffentlicht werden.

Das Landesbüro übernimmt – wie in allen Jahren zuvor – die organisatorische Durchführung des Verfahrens. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Förderkriterien:

Bewerben können sich Theaterensembles, die seit Jahren kontinuierlich und erfolgreich arbeiten und die unten stehenden Kriterien erfüllen. Da es auch eine Spitzenförderung Tanz gibt, sind insbesondere die Bereiche Schauspiel, Musiktheater, Figurentheater, Objekttheater, Performance und spartenübergreifende Arbeiten gemeint. Ausdrücklich sind auch Bewerbungen von Ensembles aus dem Kinder- und Jugendtheater gefragt. Bewerbungen von Ensembles, die sich bereits in einer institutionellen Förderung des Landes befinden, sind nicht möglich. Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Einzelfällen geprüft.

Zum Verfahren:

  • Die Auswahlentscheidung trifft eine Fachjury. Sie wird zeitnah bekanntgegeben.
  • Die organisatorische Betreuung des Auswahlverfahrens und der Jury wird vom NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste geleistet.
  • Bewerbungen gehen an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
  • Auf der Grundlage der Bewerbungen wird die Jury 12 Ensembles (8 darstellende Künste exklusive Tanz / 4 Kinder- und Jugendtheater) auswählen, die für einen Zeitraum von drei Jahren (1. Juli 2019 bis 30. Juni 2022) einen jährlichen Zuschuss von bis zu 80.000 € erhalten.
  • Die haushaltsrechtliche Betreuung der geförderten Ensembles hinsichtlich Bewilligung, Auszahlung und Überprüfung der Fördermittel des Landes wird von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Die Bezirksregierungen stehen in allen haushaltsrelevanten Fragen beratend zur Seite.