Stadt München: Einzelprojektförderung / Debütförderung / Optionsförderung 2017
Frist: Freitag, 01. Dezember 2017
Auf Empfehlung der vom Stadtrat dafür eingesetzten Freie-Bühnen-, Theaterschaffendenbzw. Tanzschaffenden-Jury können einzelne freie Bühnen und Künstler-/Künstlerinnen, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Großraum München haben, durch Projektzuschüsse gefördert werden. Dies ist für freie Bühnen in Form von Dreijahresförderung und für freie Tanz- und Theaterschaffende in Form von Optionsförderung, Einzelprojektförderung, Debütförderung und Arbeits- bzw. Fortbildungsstipendium möglich. Der Begriff der freien Bühnen meint im Zusammenhang der Förderung aktueller darstellender Kunst regelmäßig produzierende private Theaterspielstätten. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die projektbezogene Förderung umfasst maximal die Produktionskosten sowie die Kosten der Premiere und einer individuell von den Antragsstellenden gesetzten Zahl von Folgeaufführungen im Bewilligungszeitraum (mit Ausnahme der freien Bühnen, bei denen bis zu drei Aufführungen angesetzt werden können). Bemühungen um Drittmittel stellen kein Ausschlusskriterium dar. Die Förderung erfolgt auf Basis der Vergabeempfehlungen der jeweiligen Jury mit Beschluss des Kulturausschusses.
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